Rechtsgebiete

Die fachlichen Schwerpunkte unserer Kanzlei sind das private und öffentliche Personenversicherungsrecht und das Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Johannes Kaiser ist Fachanwalt für Arbeits-, Sozial- und Versicherungsrecht und nimmt regelmäßig als Dozent und Zuhörer an Fortbildungen nach § 15 FAO teil.
Personenversicherungsrecht:
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in den Bereichen des gesetzlichen und privaten Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherungs- und Krankenversicherungsrecht sowie im Recht der beamtenrechtlichen Beihilfe.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Menschen mit seltenen Krankheiten, neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und dem so genannten off-label-use.
Dies betrifft insbesondere (aber nicht nur) die Tätigkeit rund um die Versorgung von Patienten mit Spinaler Muskelatrophie (SMA) mit der Gentherapie Zolgensma®
Arbeitsrecht: Mit unserem Kanzleisitz im Dreiländereck aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind wir gleichermaßen Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit, wenn es darauf ankommt, persönlichen Verflechtungen vor Ort auszuschließen.